All­ge­mei­ne Geschäftsbedingungen

1. Ange­bo­te

erfol­gen stets unver­bind­lich und freibleibend.

2. Auf­trä­ge und Vereinbarungen

(auch die mit unse­ren Rei­sen­den abge­schlos­se­nen) sind für uns erst dann bin­dend, wenn sie von uns schrift­lich bestä­tigt sind oder durch Abnah­me der Ware erfüllt wer­den. Wir hal­ten uns die Berich­ti­gung unse­rer bestä­tig­ten Prei­se vor, sofern die Lie­fe­rung 4 Mona­te nach Ver­trags­ab­schluss erfolgt und soweit bis zum Tage der Lie­fe­rung Mate­ri­al­preis- und Lohn­ver­än­de­run­gen eintreten.

3. Lie­fe­rungs­be­hin­de­rung

durch höhe­re Gewalt, Betriebs­stö­run­gen, Roh­stoff­man­gel, Lie­fe­rungs­ver­zug oder Lie­fe­rungs­un­mög­lich­keit der Vor­lie­fe­ran­ten, Trans-port­schwie­rig­kei­ten befrei­en uns von der Lie­fer­pflicht für die Dau­er des Hin­der­nis­ses und berech­ti­gen uns bei län­ge­rer Dau­er als zwei Mona­te zum Rück­tritt vom Vertrag.

4. Lie­fer­zeit

Die ange­ge­be­ne Lie­fer­zeit ist unver­bind­lich. Eine Gewähr für die Ein­hal­tung kann nicht geleis­tet wer­den. Wegen ver­spä­te­ter oder unter­blie­be­ner Lie­fe­rung leis­ten wir kei­nen Scha­dens­er­satz. Es sei denn, dass uns Vor­satz oder gro­be Fahr­läs­sig­keit zur Last fällt. Der Käu­fer kann erst vom Ver­trag zurück­tre­ten, wenn er uns vor­her eine Nach­frist von einem Monat durch schrift­li­che Erklä­rung gestellt hat.

5. Män­gel­rü­ge

Bean­stan­dun­gen kön­nen nur berück­sich­tigt wer­den, wenn sie bei offe­nen Män­geln inner­halb von 8 Tagen nach Emp­fang der Ware und bei ver­steck­ten Män­geln, inner­halb der gesetz­li­chen Gewähr­leis­tungs­frist, unver­züg­lich nach Ent­de­ckung schrift­lich beim Lie­fer­werk, nicht gegen­über den Rei­sen­den, gel­tend gemacht wer­den. Bran­chen­üb­li­che Abwei­chun­gen berech­ti­gen nicht zu Bean­stan­dun­gen. Im Fal­le begrün­de­ter Män­gel­rü­ge sind wir ledig­lich ver­pflich­tet, die Ware zurück­zu­neh­men und nach unse­rer Wahl ent­we­der die Kauf­preis­for­de­rung zu strei­chen oder eine man­gel­freie Ersatz­wa­re zu lie­fern. Wei­ter­ge­hen­de Ansprü­che des Käu­fers, ins­be­son­de­re sol­che aus Scha­den­er­satz irgend­wel­cher Art, sind aus­ge­schlos­sen. Waren, die infol­ge fal­scher Maß­an­ga­ben des Käu­fers nicht wunsch­ge­mäß gelie­fert wer­den, kön­nen nicht zurück­ge­nom­men wer­den. Nach­träg­li­che Ände­run­gen wer­den auf Kos­ten des Käu­fers ausgeführt.

6. Ver­sand

Der Ver­sand geschieht auf Gefahr des Emp­fän­gers ab jewei­li­gem Lie­fer­werk, auch wenn der für die Ware ver­ein­bar­te Preis fracht­frei ist. Falls kei­ne bestimm­te Art der Ver­sen­dung vor­ge­schrie­ben ist, wird sie best­mög­lich aus­ge­führt.
Die Lie­fe­rung erfolgt nach unse­rer Wahl fran­ko Fracht­gut Emp­fangs­sta­ti­on oder bei LKW-Lie­fe­rung frei Lie­fer­ort des Bestel­lers, nicht des End­ver­brau­chers. Bei Min­der­men­gen gel­ten zusätz­lich unse­re Beson­de­ren Lie­fer­be­din­gun­gen.
Bit­te haben Sie Ver­ständ­nis dafür, dass bei Kun­den­spe­zi­fi­scher Fer­ti­gung, Mehr- oder Min­der­lie­fe­run­gen auf Grund pro­duk­ti­ons­tech­ni­scher Gege­ben­hei­ten und/oder spe­zi­ell ein­ge­setz­ter Gewe­be bis maxi­mal 10% der bestell­ten Men­ge vom Auf­trag­ge­ber zu akzep­tie­ren sind..

7. Zah­lung

Sämt­li­che Prei­se in Euro. Die jeweils gül­ti­ge Mehr­wert­steu­er wird geson­dert aus­ge­wie­sen und in Rech­nung gestellt.
Zah­lungs­ziel: 10 Tage mit 2% Skon­to, vom Rech­nungs­be­trag ein­schließ­lich Mehr­wert­steu­er oder 30 Tage net­to nach Rech­nungs­da­tum. Zah­lun­gen haben por­to- und spe­sen­frei zu erfol­gen. Skon­to wird nur vom Net­to-Rech­nungs­be­trag und unter der Vor­aus­set­zung gewährt, dass der Käu­fer sämt­li­che Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen aus frü­he­ren Lie­fe­run­gen erfüllt hat.
Bei Zah­lungs­ziel­über­schrei­tung berech­nen wir ohne Ver­zugs­set­zung Zin­sen in Höhe von 9% über dem Bun­des­bank-Dis­kont­satz. Vor­aus­kas­se oder Nach­nah­me: An uns unbe­kann­te Bestel­ler erfolgt die Lie­fe­rung nur gegen Vor­aus­kas­se oder Nach­nah­me. Nach­nah­me­ge­bühr wird erho­ben. Wech­sel nur nach Ver­ein­ba­rung bis zu 10 Tagen nach Rech­nungs­da­tum und unter Anrech­nung des bank­üb­li­chen Dis­kont­sat­zes, der Wech­sel­steu­er und der Spe­sen. Die­se Bar­aus­la­gen sind vom Käu­fer post­wen­dend zu erset­zen. Bei einem Zah­lungs­ver­zug mit einem Rech­nungs­be­trag über 15 Tage hin­aus wer­den alle ande­ren nicht fäl­li­gen Rech­nun­gen fäl­lig. Gegen unse­re For­de­run­gen kann mit Gegen­an­sprü­chen nur auf­ge­rech­net oder ein Zurück­be­hal­tungs­recht aus­ge­übt wer­den, wenn die Gegen­an­sprü­che unbe­strit­ten oder rechts­kräf­tig fest­ge­stellt sind. 

8. Eigen­tums­vor­be­halt

Bis zur rest­lo­sen Bezah­lung aller Ansprü­che aus der Geschäfts­ver­bin­dung behal­ten wir uns das Eigen­tum an den gelie­fer­ten Waren vor. Der Käu­fer kann das Vor­be­halts­gut weder ver­pfän­den noch zur Siche­rung über­eig­nen. Pfän­dun­gen sei­tens Drit­ter sind unver­züg­lich mit­zu­tei­len. Bis zur rest­lo­sen Bezah­lung ist der Käu­fer nur berech­tigt, die Vor­be­halts­wa­re im ord­nungs­ge­mä­ßen Geschäfts­ver­kehr zu ver­äu­ßern, solan­ge er nicht in Ver­zug ist. Bei ver­trags­wid­ri­gem Ver­hal­ten des Käu­fers jeder Art – ins­be­son­de­re bei Zah­lungs­ver­zug ‑erlischt unse­re Ein­wil­li­gung zur Wei­ter­ver­äu­ße­rung der Vor­be­halts­wa­re an Drit­te unmit­tel­bar. Eines beson­de­ren Wider­rufs der Wei­ter­ver­äu­ße­rungs­ge­neh­mi­gung sei­tens des Ver­käu­fers bedarf es nicht. Wird die gelie­fer­te Ware ver­pfän­det, z.B. ver­ar­bei­tet, so bleibt sie in allen Sta­di­en der Ver­ar­bei­tung Eigen­tum bzw. Mit­ei­gen­tum des Ver­käu­fers. Soweit der Käu­fer kraft Geset­zes – durch Ver­bin­dung, Ver­mi­schung oder Bear­bei­tung – Eigen­tum erwer­ben soll­te, gilt als ver­ein­bart, dass der Käu­fer im Zeit­punkt des Eigen­tums­über­gan­ges auf den Käu­fer an den neu­en Pro­duk­ten jeweils wie­der Eigen­tum bzw. Mit­ei­gen­tum erwer­ben soll. Hier­bei über­nimmt der Käu­fer die Ver­pflich­tung zur unent­gelt­li­chen Ver­wah­rung, sofern er unmit­tel­bar Besit­zer der Ware ist, und tritt, soweit sich die Ware im Besitz eines Drit­ten befin­det, die sich gegen die­se rich­ten­den Ansprü­che, ins­be­son­de­re den Her­aus­ga­be­an­spruch, schon hier­mit an uns ab. Die aus dem Ver­kauf unse­rer Ware ent­ste­hen­den Außen­stän­de gel­ten mit dem Augen­blick ihrer Ent­ste­hung als an uns abge­tre­ten. Auf unser Ver­lan­gen ver­pflich­tet sich der Käu­fer, uns die Dritt­schuld­ner mit Vor- und Zuna­men, Adres­se und For­de­rungs­be­trag nam­haft zu machen, die Dritt­schuld­ner von dem erfolg­ten For­de­rungs­über­gang zu unter­rich­ten und sie zur aus­schließ­li­chen Zah­lung an uns auf­zu­for­dern. Irgend­ei­ne Vor­aus­ab­tre­tung ist nicht gestat­tet. Der Ver­käu­fer ver­pflich­tet sich, die ihm zuste­hen­den Sicher­hei­ten auf Ver­lan­gen des Käu­fers inso­weit frei­zu­ge­ben, als der rea­li­sier­ba­re Wert der Sicher­hei­ten die zu sichern­den For­de­run­gen um mehr als 10% über­steigt; die Aus­wahl der frei­zu­ge­ben­den Sicher­hei­ten obliegt dem Verkäufer.

9. Erfül­lungs­ort und Gerichtsstand

Erfül­lungs- und Leis­tungs­ort sowie aus­schließ­li­cher Gerichts­stand ist ohne Rück­sicht auf die Höhe des Objekts, auch für Scheck- und Wech­sel­kla­gen, nach unse­rer Wahl Wuppertal.

10. Ände­run­gen und Widersprüche

gegen unse­re Zah­lungs- und Lie­fe­rungs­be­din­gun­gen haben nur Gül­tig­keit, wenn sie von uns schrift­lich bestä­tigt wer­den. Schwei­gen gilt nicht als Zustimmung.

11. Anwend­ba­res Recht

Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Das Über­ein­kom­men der Ver­ein­ten Natio­nen über Ver­trä­ge über den inter­na­tio­na­len Waren­ver­kauf vom 11.04.1980 wird aus­ge­schlos­sen.

Stand: 10.2019