Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebote
erfolgen stets unverbindlich und freibleibend.
2. Aufträge und Vereinbarungen
(auch die mit unseren Reisenden abgeschlossenen) sind für uns erst dann bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind oder durch Abnahme der Ware erfüllt werden. Wir halten uns die Berichtigung unserer bestätigten Preise vor, sofern die Lieferung 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgt und soweit bis zum Tage der Lieferung Materialpreis- und Lohnveränderungen eintreten.
3. Lieferungsbehinderung
durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Lieferungsverzug oder Lieferungsunmöglichkeit der Vorlieferanten, Trans-portschwierigkeiten befreien uns von der Lieferpflicht für die Dauer des Hindernisses und berechtigen uns bei längerer Dauer als zwei Monate zum Rücktritt vom Vertrag.
4. Lieferzeit
Die angegebene Lieferzeit ist unverbindlich. Eine Gewähr für die Einhaltung kann nicht geleistet werden. Wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung leisten wir keinen Schadensersatz. Es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Käufer kann erst vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns vorher eine Nachfrist von einem Monat durch schriftliche Erklärung gestellt hat.
5. Mängelrüge
Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie bei offenen Mängeln innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware und bei versteckten Mängeln, innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, unverzüglich nach Entdeckung schriftlich beim Lieferwerk, nicht gegenüber den Reisenden, geltend gemacht werden. Branchenübliche Abweichungen berechtigen nicht zu Beanstandungen. Im Falle begründeter Mängelrüge sind wir lediglich verpflichtet, die Ware zurückzunehmen und nach unserer Wahl entweder die Kaufpreisforderung zu streichen oder eine mangelfreie Ersatzware zu liefern. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere solche aus Schadenersatz irgendwelcher Art, sind ausgeschlossen. Waren, die infolge falscher Maßangaben des Käufers nicht wunschgemäß geliefert werden, können nicht zurückgenommen werden. Nachträgliche Änderungen werden auf Kosten des Käufers ausgeführt.
6. Versand
Der Versand geschieht auf Gefahr des Empfängers ab jeweiligem Lieferwerk, auch wenn der für die Ware vereinbarte Preis frachtfrei ist. Falls keine bestimmte Art der Versendung vorgeschrieben ist, wird sie bestmöglich ausgeführt.
Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl franko Frachtgut Empfangsstation oder bei LKW-Lieferung frei Lieferort des Bestellers, nicht des Endverbrauchers. Bei Mindermengen gelten zusätzlich unsere Besonderen Lieferbedingungen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei Kundenspezifischer Fertigung, Mehr- oder Minderlieferungen auf Grund produktionstechnischer Gegebenheiten und/oder speziell eingesetzter Gewebe bis maximal 10% der bestellten Menge vom Auftraggeber zu akzeptieren sind..
7. Zahlung
Sämtliche Preise in Euro. Die jeweils gültige Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen und in Rechnung gestellt.
Zahlungsziel: 10 Tage mit 2% Skonto, vom Rechnungsbetrag einschließlich Mehrwertsteuer oder 30 Tage netto nach Rechnungsdatum. Zahlungen haben porto- und spesenfrei zu erfolgen. Skonto wird nur vom Netto-Rechnungsbetrag und unter der Voraussetzung gewährt, dass der Käufer sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen erfüllt hat.
Bei Zahlungszielüberschreitung berechnen wir ohne Verzugssetzung Zinsen in Höhe von 9% über dem Bundesbank-Diskontsatz. Vorauskasse oder Nachnahme: An uns unbekannte Besteller erfolgt die Lieferung nur gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Nachnahmegebühr wird erhoben. Wechsel nur nach Vereinbarung bis zu 10 Tagen nach Rechnungsdatum und unter Anrechnung des banküblichen Diskontsatzes, der Wechselsteuer und der Spesen. Diese Barauslagen sind vom Käufer postwendend zu ersetzen. Bei einem Zahlungsverzug mit einem Rechnungsbetrag über 15 Tage hinaus werden alle anderen nicht fälligen Rechnungen fällig. Gegen unsere Forderungen kann mit Gegenansprüchen nur aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur restlosen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Der Käufer kann das Vorbehaltsgut weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Pfändungen seitens Dritter sind unverzüglich mitzuteilen. Bis zur restlosen Bezahlung ist der Käufer nur berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers jeder Art – insbesondere bei Zahlungsverzug ‑erlischt unsere Einwilligung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an Dritte unmittelbar. Eines besonderen Widerrufs der Weiterveräußerungsgenehmigung seitens des Verkäufers bedarf es nicht. Wird die gelieferte Ware verpfändet, z.B. verarbeitet, so bleibt sie in allen Stadien der Verarbeitung Eigentum bzw. Miteigentum des Verkäufers. Soweit der Käufer kraft Gesetzes – durch Verbindung, Vermischung oder Bearbeitung – Eigentum erwerben sollte, gilt als vereinbart, dass der Käufer im Zeitpunkt des Eigentumsüberganges auf den Käufer an den neuen Produkten jeweils wieder Eigentum bzw. Miteigentum erwerben soll. Hierbei übernimmt der Käufer die Verpflichtung zur unentgeltlichen Verwahrung, sofern er unmittelbar Besitzer der Ware ist, und tritt, soweit sich die Ware im Besitz eines Dritten befindet, die sich gegen diese richtenden Ansprüche, insbesondere den Herausgabeanspruch, schon hiermit an uns ab. Die aus dem Verkauf unserer Ware entstehenden Außenstände gelten mit dem Augenblick ihrer Entstehung als an uns abgetreten. Auf unser Verlangen verpflichtet sich der Käufer, uns die Drittschuldner mit Vor- und Zunamen, Adresse und Forderungsbetrag namhaft zu machen, die Drittschuldner von dem erfolgten Forderungsübergang zu unterrichten und sie zur ausschließlichen Zahlung an uns aufzufordern. Irgendeine Vorausabtretung ist nicht gestattet. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungs- und Leistungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Objekts, auch für Scheck- und Wechselklagen, nach unserer Wahl Wuppertal.
10. Änderungen und Widersprüche
gegen unsere Zahlungs- und Lieferungsbedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
11. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 wird ausgeschlossen.
Stand: 10.2019